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Seit etwa 10 Jahren werden mittels Videostreaming Musikclips auf Bandwebsites, Kurzfilmplattformen, Internetauftritten von Musikzeitschriften u.ä. präsentiert. Im August 2005 ging die Videouploadplattform Youtube online. Binnen kürzester Zeit waren Millionen von Musikvideos aus aller Welt und allen Epochen per Mausklick verfügbar. Ferner ermöglicht YouTubes Embed-Funktion die Integration von Musikvideos in andere Websites. Hierdurch sind neue Präsentationsmöglichkeiten für Clips entstanden. Gleichzeitig stellt die sofortige und uneingeschränkte Verfügbarkeit durch das Netz auch eine Herausforderung für Jugendschutz und Antidiskriminierungsarbeit dar. Wichtige Stationen/Bands: Deutschland: AGGRO Berlin: Die Künstler des Berliner Hiphop-Labels wie z.B. Fler, B-Tight, Bushido und Sido sind Dauergegenstände von Indizierungsfahren der BPjM. Die Texte der dort erscheinenden Rapper lassen keine sexistische, homophobe, rassistische oder quasi-pornografische Provokation aus. Indizierungsverfahren als Verkaufsförderung? (1) Das „Weihnachtssong“ von Sido entstammt der indizierten CD Aggro Ansage Nr. 3, ist gleichzeitig auf der DVD Aggro On Tour 1 mit FSK-Freigabe ab 16 zu sehen. (A, 2) G-Hot: Um den Song „Keine Toleranz“ des ehemaligen AGGRO-Berlin Rappers G-Hot entfachte sich Mitte 2007 eine Diskussion über den Umgang mit homophoben und generell diskriminierenden Raptexten. (B) Einige riefen zu Zensur auf (3), andere entwickelten Hiphop-Projekte, die Schwulenfeindlichkeit und Rassismus aufgeklärte Texte entgegensetzen wollen. (4). G-Hot selbst zog sein ausschließlich fürs Internet (mit dazugehörigem Video) produzierter Song zurück. (Hier als einer der letzten Fanvideos zu sehen, die den kompletten Track verwenden, C). G-Hot stellte dann eine Videoentschuldigung online. (D) Atari Teenage
Riot: 2002 wurde das 1997 erschienene Album Future of War indiziert.
(5, 6, D, E) Shane 54 and DJ Junior featuring Michelle Wild: Trotz Unkenntlichmachung (Verpixelung) von sichtbaren primären und sekundären Geschlechtsteilen wurde die Ausstrahlung des Clips „69“ aufgrund des § 5 (1) (Religion und Gläubigkeit Verletzung durch visuelle Effekte und damit Provokation des Publikums Aufmerksamkeit) des ungarischen Rundfunkgesetzes untersagt. (G) Tankcsapda (Panzerfalle): Das Video von „Nem kell semmi“ (Ich brauche nichts) wurde wegen der Kraftausdrücke im Text und der moralisch desorientierenden Handlung Aussttrahlungseinschränkungen aus Jugendschutzgründen unterlegt. (H) Hollywoodoo: Die vom Song „Erdo“ unterlegte Szene aus dem Spielfilm Taxidermia enthält kommunistische Insignien, deren Darstellung gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Der Clip, der auf ähnliches Filmmaterial zurückgreift, enthält keine. (I) Sickratman: Miklós Paizs setzt gezielt seine Sickratman-Persona ein, um Tabus thematisieren. Sein Lied „Buzi-e vagy“ (Bist Du schwul) sorgte für Kontroverse, „Nesze huelye paraszt“ (Hier hast Du es Du Idiot!) wurde von VIVA übergangen, vermutlich weil Sickratmans Image nicht zum jugendorientierten Senderprofil passte. Seine Lesung des Raptextes von „Balra át“ (Nach links), der zu Gewalttaten an rechten Journalisten und Politikern aufrief, im Radio Budapest führte zu einem Beleidigungsprozeß, den Paizs verloren hat. (J, K, 7) Rechtsextremistische
Bands: Der Clip der ungarischen Skinhead-Band Divizio 88 wurde
bei der Ausstellung NoRoma des Open Society Archive/Budapest während
des Filmfestivals in Venedig gezeigt, um auf die freie Verfügbarkeit
von rassistischen Inhalten im Internet aufmerksam zu machen. (L) Inzwischen
haben Plattformen wie YouTube Maßnahmen ergriffen, um den Zugriff
auf solche Inhalte einzuschränken.(8) |